Mayen

Hartz-IV-Empfänger betrog Arge

Hartz-Geld hat ein 47 Jahre alter Mann aus Mayen zu Unrecht bezogen. Deswegen hat ihn das Amtsgericht Mayen wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und der Ableistung von 80 Sozialstunden verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen März und Mai zu Unrecht Leistungen der Arbeitsgemeinschaft Mayen-Koblenz bezogen hat. Der bereits mehrfach einschlägig Vorbestrafte leugnete bis zuletzt, die Arge um 172,50 Euro betrogen zu haben.

Anzeige

Mayen – Hartz-Geld hat ein 47 Jahre alter Mann aus Mayen zu Unrecht bezogen. Deswegen hat ihn das Amtsgericht Mayen wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und der Ableistung von 80 Sozialstunden verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen März und Mai zu Unrecht Leistungen der Arbeitsgemeinschaft Mayen-Koblenz bezogen hat. Der bereits mehrfach einschlägig Vorbestrafte leugnete bis zuletzt, die Arge um 172,50 Euro betrogen zu haben.

Mehr zum Thema lesen Sie in der Donnerstagausgabe der Mayener Rhein-Zeitung.