Mainz/Rheinhessen. Mit Bewährungs- und Geldstrafen sowie vier Freisprüchen endete das Verfahren gegen 13 Rocker, denen unter andrem vorgeworfen wurde, das Vereinsheim eines konkurrierenden Binger Klubs überfallen zu haben.
Lesezeit 2 Minuten
Mainz/Rheinhessen. Mit Bewährungs- und Geldstrafen sowie vier Freisprüchen endete das Verfahren gegen 13 Rocker, denen unter andrem vorgeworfen wurde, das Vereinsheim eines konkurrierenden Binger Klubs überfallen zu haben.
Das sei „kein Staatsverfahren“ gegen die Bad Kreuznacher Outlaws gewesen betonte der Vorsitzende Richter Hans E.