Mainz/Rheinhessen
Harte Rocker kassieren milde Strafen
Thorben Wengert / pixelio

Mainz/Rheinhessen. Mit Bewährungs- und Geldstrafen sowie vier Freisprüchen endete das Verfahren gegen 13 Rocker, denen unter andrem vorgeworfen wurde, das Vereinsheim eines konkurrierenden Binger Klubs überfallen zu haben.

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Das sei „kein Staatsverfahren“ gegen die Bad Kreuznacher Outlaws gewesen betonte der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz. Trotzdem glaubt er, dass die Ermittlungen und der Prozess Eindruck auf die Rocker gemacht hätten: „Den Angeklagten ist klar geworden, dass solche Aktionen die bürgerliche Existenz gefährden können.

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