Muss die Stadt für die private Unterbringung von Kindern zahlen, wenn es für sie keinen Kita-Platz in einer kommunalen Einrichtung gibt? Das soll vor dem Oberverwaltungsgericht geklärt werden.
Lesezeit 1 Minute
Mainz – Dass es in Sachen Schadensersatz bei fehlenden Kita-Plätzen demnächst ein Präzedenzurteil des Oberverwaltungsgericht geben wird, wird vom Mainzer Stadtelternausschuss (STEA) begrüßt.
„In dieser wichtigen Frage brauchen wir dringend Rechtssicherheit für alle Eltern“, erklärte Sprecher Andreas Winheller.