Ein Grundsatzstreit um Geldzahlungen an Blutspender wird Anfang Dezember das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht beschäftigen. Am 3. Dezember entscheiden die Koblenzer Richter über eine Berufungsklage des Blutspendedienstes West des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) gegen das Land Rheinland- Pfalz (Az.: 6 A 10608/13.OVG).
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Mit dem Verwaltungsprozess will das DRK die seiner Ansicht nach unlauteren Pauschalzahlungen durch die Transfusionszentrale der Mainzer Uniklinik stoppen. „Uns geht es um eine Gleichbehandlung“, sagt Friedrich-Ernst Düppe, Sprecher des DRK-Blutspendedienstes. Das DRK zahlt seinen Spendern grundsätzlich kein Geld, sondern bietet ihnen einen Imbiss und kleine Geschenke im Wert von ...
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