Gericht: Amtsleiterin kann auf ihren Posten zurück
Mainz
Gericht: Amtsleiterin kann auf ihren Posten zurück
Thorben Wengert / pixelio
Mainz - Eine 45-jährige Frau hat gute Chancen, ihren Posten als Leiterin des städtischen Amtes für Wirtschaft und Liegenschaft wieder einnehmen zu können. Am Donnerstag gab das Gericht der Klage auf Wiedereinstellung recht.
Mainz – Eine 45-jährige Frau hat gute Chancen, ihren Posten als Leiterin des städtischen Amtes für Wirtschaft und Liegenschaft wieder einnehmen zu können.
Am Donnerstag gab das Mainzer Arbeitsgericht der Klage der 45-Jährigen auf Wiedereinstellung vollumfänglich recht.