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Mainz
Gericht: Amtsleiterin kann auf ihren Posten zurück
Mainz - Eine 45-jährige Frau hat gute Chancen, ihren Posten als Leiterin des städtischen Amtes für Wirtschaft und Liegenschaft wieder einnehmen zu können.
Am Donnerstag gab das Mainzer Arbeitsgericht der Klage der 45-Jährigen auf Wiedereinstellung vollumfänglich recht. Zu dünn begründet und bisweilen nicht nachvollziehbar erschienen der Vorsitzenden Richterin Ruth Lippa die ...