Der verurteilte Kindermörder Magnus Gäfgen in einen Verhandlungssaal des Landgerichts in Frankfurt am Main. DPA
Frankfurt - Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen. Das hat das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag entschieden.
Frankfurt – Das Land Hessen muss dem verurteilten Kindsmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld für die Folterdrohung in einem Polizeiverhör zahlen.
Das hat das Landgericht in Frankfurt am Donnerstag entschieden. Gäfgen erhält nach der Entscheidung 3000 Euro.