Neuwied

Fingerhuthprozess: Haftstrafe fast halbiert

Urteil im Fingerhuthprozess: Die Koblenzer Schwurgerichtskammer hat den 35-jährigen Wittlicher zu einer siebenjährigen Haftstrafe wegen räuberischer Erpressung in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

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Neuwied – Urteil im Fingerhuthprozess: Die Koblenzer Schwurgerichtskammer hat den 35-jährigen Wittlicher zu einer siebenjährigen Haftstrafe wegen räuberischer Erpressung in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Damit reduzierte das Gericht im Revisionsprozess um die Ermordung des Neuwieder Autovermieters Rudolf Fingerhuth die Haftstrafe des Mittäters um fünf Jahre. Außerdem setzte die Richterin Monika Fay-Thiemann den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug. So ging der 35-Jähriger als freier Mann – bis zum Haftantritt – aus dem Gerichtssaal.
Mehr in der RZ am Donnerstag.