Rhein-Lahn-Zeitung
FFP-Schutzmasken und Mund-Nase-Schutz

Partikelfiltrierende Halbmasken (filtering face piece, FFP) schützen vor festen und flüssigen Aerosolen. Sie unterliegen als persönliche Schutzausrüstung der Verordnung (EU) 2016/425. Solche Halbmasken müssen die Anforderungen der EN 149 „Atemschutzgeräte – Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel“ (deutsche Fassung: EN 149:2001+A1:2009) erfüllen. Die Norm unterscheidet je nach Rückhaltevermögen des Partikelfilters die Geräteklassen FFP1, FFP2 und FFP3. Den höchsten Schutz bietet dabei die FFP3-Maske. Eine dicht sitzende FFP2-Maske stellt einen geeigneten Schutz vor infektiösen Aerosolen und Viren dar.

Lesezeit 1 Minute
In einer Sonderregelung für die Pandemiezeit hat die EU die Nutzung von Schutzmasken ohne europäische Zertifizierung vereinfacht. So gibt es mehrere ausländische Zertifikate, die den europäischen gleichgestellt wurden. Außerdem muss für diese Zeit die Zertifizierung nicht mehr zwingend auch auf der Maske aufgedruckt sein.

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