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Die neuen Windkraft-Vorgaben im Landesentwicklungsprogramm: Größere Mindestabstände, mehr Tabuzonen

Die vom Ministerrat festgelegten neuen Richtlinien zum Windkraftausbau in Rheinland-Pfalz sind ein Resultat aus dem Koalitionsvertrag der rot-gelb-grünen Landesregierung. Festgeschrieben werden sollen sie in der dritten Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV. Vor Kurzem endete die Frist für die Beteiligung der Öffentlichkeit, während der sich Verbände, Kommunen und Privatpersonen zu dem Entwurf äußern konnten. Demnächst beschäftigt sich der Landtag in Mainz nochmals damit, bevor der Ministerrat die neuen Windkraftregeln voraussichtlich im Frühjahr endgültig beschließt. Allerdings sind die Genehmigungsbehörden dazu angehalten, die künftigen Kriterien schon jetzt zu beachten:

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  Als Mindestabstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung gilt künftig eine Entfernung von 1000 Metern, bei Windrädern von über 200 Metern Höhe von 1100 Metern. Kernzonen von Naturparks sind für Windkraft tabu, ebenso Wasserschutzgebiete der Zone 1 sowie bedeutende Kulturlandschaften und Natura-2000-Gebiete, die als sensible Rückzugsorte für Vögel gelten. Der Grundsatz, dass bei der ...