MainzDas ist zu beachten28.12.2011, 16:42 UhrKein Teaser vorhandenAktualisiert am 28. Dezember 2011 16:46 Uhr1 Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist in der unmittelbaren Nähe von Kirchen Krankenhäusern, Kinders- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Das steht in der Sprengstoffverordnung, Paragraf 23, Absatz 1. Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:RZ Plus Abonnement Zugriff auf alle Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochenfür 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen Jetzt für 0,99 € testen E-Paper und RZ Plus Abonnement Zugriff auf alleE-Paper Ausgaben und Online-Artikel Monatlich kündbar Newsletter, Podcasts und Videos 4 Wochen gratis testen Jetzt testen Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden Artikel teilen Artikel teilen