MainzDas ist zu beachten28.12.2011, 16:42 UhrKein Teaser vorhandenAktualisiert am 28. Dezember 2011 16:46 Uhr1 Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist in der unmittelbaren Nähe von Kirchen Krankenhäusern, Kinders- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Das steht in der Sprengstoffverordnung, Paragraf 23, Absatz 1. Artikel teilen Artikel teilen Ressort und Schlagwörter