Mainz
Das ist zu beachten

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1 Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist in der unmittelbaren Nähe von Kirchen Krankenhäusern, Kinders- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern grundsätzlich verboten. Das steht in der Sprengstoffverordnung, Paragraf 23, Absatz 1.

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