Andernach - In einem halben Jahr wird es für die Stadtverwaltung ernst: Ab dem 1. August haben auch Einjährige einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die RZ wollte wissen, wie weit das Betreuungskonzept der Stadt gediehen ist.
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Andernach – In einem halben Jahr wird es für die Stadtverwaltung ernst: Ab dem 1. August haben auch Einjährige einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die RZ wollte wissen, wie weit das Betreuungskonzept der Stadt gediehen ist.
Sozialdezernent Claus Peitz erklärt auf Anfrage: „Das Konzept steht.