Berlin

BKA: In den vergangenen Jahren mehr Geldwäsche angezeigt

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Symbolbild Foto: dpa

Die Anzahl der Verdachtsanzeigen auf Geldwäsche, die etwa von Banken, Versicherern und Finanzdienstleistern beim Bundeskriminalamt abgegeben wurden, hat sich zwischen 2008 und 2012 auf 14.361 verdoppelt.

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Von unserer Berliner Korrespondentin Birgit Marschall

Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Demnach haben allein die Kreditinstitute im vergangenen Jahr 12 308 Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche weitergegeben. 2008, als das Geldwäschegesetz strenger gefasst worden war, hatten die Banken lediglich auf 6352 mögliche Geldwäsche-Fälle hingewiesen.

Das Gesetz verpflichtet auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Spielbanken und Glücksspiel-Veranstalter im Internet, dem Bundeskriminalamt jeden Verdacht auf Geldwäsche anzuzeigen. Doch 2012 gingen aus diesem Kreis nur 128 Anzeigen ein. Von Glücksspiel-Anbietern im Internet sei trotz der gesetzlichen Verpflichtung bisher keine Anzeige eingegangen, so das Ministerium. „Die Anzahl der Verdachtsmeldungen aus dem Nichtfinanzsektor bleibt bescheiden“, sagte Linken-Finanzpolitiker Richard Pitterle.