Mayen
„Bewährungsversager“ muss doch ins Gefängnis

Mayen - Bereits im Januar wurde ein 20-jähriger Mann aus Mayen vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt.

Mayen – Bereits im Januar wurde ein 20-jähriger Mann aus Mayen vom Amtsgericht zu einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt.Das Gericht sah es damals als erwiesen an, dass der Angeklagte in einem Fall der gefährlichen Körperverletzung und in drei Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig zu sprechen ist.

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