„Besonders der angefallene Straßenaushub von fragwürdiger Qualität, der zum Teil auf dem FFH-Gelände einplaniert und auch in Teilen des Naturschutzgebietes tonnenweise vergraben wurde, stellt eine Straftat dar.“

Das schreibt Hans-Georg Schönberg (FWM) in der Begründung seiner Anfrage.

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