"Besonders der angefallene Straßenaushub von fragwürdiger Qualität, der zum Teil auf dem FFH-Gelände einplaniert und auch in Teilen des Naturschutzgebietes tonnenweise vergraben wurde, stellt eine Straftat dar."
"Besonders der angefallene Straßenaushub von fragwürdiger Qualität, der zum Teil auf dem FFH-Gelände einplaniert und auch in Teilen des Naturschutzgebietes tonnenweise vergraben wurde, stellt eine Straftat dar."
Das schreibt Hans-Georg Schönberg (FWM) in der Begründung seiner Anfrage.