Mainzer Rhein-Zeitung
Beschneiden ja, aber medizinisch korrekt

Unter welchen Bedingungen darf das Skalpell angesetzt werden? Das Kölner Urteil sorgte für Verunsicherung bei Juden und Muslimen. Foto: dpa

dpa

Wiesbaden/Frankfurt - Das Kölner Beschneidungsurteil hat Ärzte und Eltern verunsichert. Dazu gebe es keinen Grund, stellt Rudolf Kriszeleit klar. An der Gesetzeslage habe sich nichts geändert. Der Staatssekretär im hessischen Justizministerium hat recherchiert: "In den vergangenen 60 Jahren gab es in Hessen kein einziges Ermittlungsverfahren und keine einzige Anklage im Zusammenhang mit Knabenbeschneidung." Also gebe es auch keinen Bedarf, das Recht zu ändern - "nur weil ein Einzelrichter in Köln eine diskussionswürdige Entscheidung gefällt hat".

Lesezeit 3 Minuten
Wiesbaden/Frankfurt – Das Kölner Beschneidungsurteil hat Ärzte und Eltern verunsichert. Dazu gebe es keinen Grund, stellt Rudolf Kriszeleit klar. An der Gesetzeslage habe sich nichts geändert. Der Staatssekretär im hessischen Justizministerium hat recherchiert: „In den vergangenen 60 Jahren gab es in Hessen kein einziges Ermittlungsverfahren und keine einzige Anklage im Zusammenhang mit Knabenbeschneidung.

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