Koblenz/Mainz - Berufsfeuerwehrleute müssen für Notfälle auch während ihrer Ruhepausen in der Wache bleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
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Koblenz/Mainz – Berufsfeuerwehrleute müssen für Notfälle auch während ihrer Ruhepausen in der Wache bleiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen 2 A 11355/11.OVG und 2 A 11356/11.