1941: Die Euthanasie
Vor den Angehörigen und der Öffentlichkeit wird die Tötung geheim gehalten. Die Sterbedaten und die Sterbeursachen werden gefälscht und den Standesämtern nur mit Verspätung mitgeteilt. Auch die Zwangssterilisation, die zur Verwirklichung der nationalsozialistischen Rassenideologie beitragen soll, ist ein Thema. Das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ tritt schon 1934 in Kraft. Zu den Erbkrankheiten zählen unter anderem Schizophrenie, manisch-depressives Irresein, erbliche Fallsucht, erbliche Blindheit und erblicher Alkoholismus.
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