Mit dem Inkrafttreten der preußischen Kreisordnung wird am 13. Dezember die Selbstverwaltung der Kreise soweit vervollständigt, dass mit ihr der Übergang von der reinen Verwaltung zur Selbstverwaltung geschafft wird. Die Kreisordnung wird in allen preußischen Provinzen nach und nach eingeführt.
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Sie hat die Selbstverwaltung der Kreise und ihre bekannte Organisation mit Kreistag, Kreisausschuss und Landrat vollendet. Weil die Kreisordnung den bedeutendsten Fortschritt von der Administration hin zur Selbstverwaltung bringt, haben auch erst nach 1872 die kreiskommunalen Aufgaben erheblich an Bedeutung gewonnen.