1865: Die Gerichtskommission

Die Gerichtskommission wird von Friedewald nach Daaden verlegt. Bis 1849 hatte es im Kreisgebiet die vier Justizämter Altenkirchen, Schönstein, Friedewald und Freusburg gegeben, die dem Justizsenat Ehrenbreitstein unterstellt waren und nach allgemeinem Recht urteilten.

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1849 wurde dann Schönstein mit Freusburg vereinigt. Freusburg und Friedewald wurden als Gerichtskommissionen dem Kreisgericht Altenkirchen unterstellt. Die Gerichtskommission Freusburg wurde dann 1856 nach Kirchen verlegt. Die Gerichtskommissionen behandelten Schuld- und Prozesssachen bis zu 50 Talern.

Bei höherem Streitwert war das Kreisgericht Altenkirchen zuständig. Dessen Kreisgerichtsdirektor hatte die Aufsicht über die Gerichtskommissionen inne.

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nsi