1865: Die Gerichtskommission
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1849 wurde dann Schönstein mit Freusburg vereinigt. Freusburg und Friedewald wurden als Gerichtskommissionen dem Kreisgericht Altenkirchen unterstellt. Die Gerichtskommission Freusburg wurde dann 1856 nach Kirchen verlegt. Die Gerichtskommissionen behandelten Schuld- und Prozesssachen bis zu 50 Talern.
Bei höherem Streitwert war das Kreisgericht Altenkirchen zuständig. Dessen Kreisgerichtsdirektor hatte die Aufsicht über die Gerichtskommissionen inne.
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nsi