Nach Abschluss der Katasterarbeiten in der Rheinprovinz ist auch der Kreis Altenkirchen erfasst, und es tritt am 21. Januar das Grundsteuergesetz in Kraft.
Das Grundsteuerkataster weist in seinen Karten, Flurbüchern und Mutterrollen von sämtlichen Grundstücken den Eigentümer, den Flächeninhalt, und, sofern die Grundstücke nicht ertraglos sind, auch deren Katastralertrag nach. Die Regelungen zur Ermittlung des jeweiligen Katastralertrages sind umfangreich.