1836: Die Freiheit des Handels

Durch den Beitritt des Herzogtums Nassau zum Deutschen Zollverein verliert Altenkirchen seine wirtschaftliche Grenzlage. Zwischen den Vereinsstaaten und Nassau tritt nun die Freiheit des Handels und Verkehrs sowie zugleich die Gemeinschaft an den Zolleinnahmen ein.

Anzeige

Alle Eingangs-, Ausgangs- und Durchgangsabgaben an den gemeinsamen Landesgrenzen – wie der Westerwaldgrenze – hören damit auf. Chausseegelder bleiben nur in der Höhe bestehen, als sie für Herstellungs- und Unterhaltungskosten der Verkehrswege nötig sind. Der Vertrag tritt zum 1. Januar in Kraft und soll zunächst bis zum 1. Januar 1842 gelten; falls er jedoch nicht zwei Jahre vorher gekündigt wird, besteht er für weitere zwölf Jahre fort.

Alle Serienteile lesen Sie unter www.ku-rz.de/ak200

nsi