1828: Die Abgeordneten-Wahl
Betzdorf trat als zehnte aus Kirchen ausgegliederte erst später hinzu. Die Verordnung über die Bildung von Kreisständen und die Einrichtung von Kreistagen war erst ein Jahrzehnt nach Begutachtung durch die Provinzialstände für die Rheinprovinz umgesetzt worden.
Zweck der Kreisversammlungen ist es, die Kreisverwaltung des Landrates in kommunalen Angelegenheiten zu begleiten und zu unterstützen und die Kreiskörperschaft zu vertreten. Die Kreisversammlungen verteilen staatliche Abgaben, begutachten diese nach den Bedingungen des Kreises und prüfen die Rechnungen. Auch wählen sie die Beamten für die ständische Verwaltung von Kreiskommunalangelegenheiten.
Alle Serienteile lesen Sie unter www.ku-rz.de/ak200
nsi