1819: Das Chausseegeld

20. August: Für die Benutzung der Straßen von Köln nach Frankfurt beziehungsweise Köln nach Leipzig im Kreis Altenkirchen wird auf jeweils zweieinhalb Meilen Chausseegeld fällig. Die Erhebung sollte im Oktober beginnen, wo der Tarif in Kraft tritt.

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Die Verpachtung der Zollstellen wird auf drei Jahre an den Meistbietenden vergeben. Die Pachtvergabe soll durch Landrat Koch erfolgen. Über die einzelnen Pachtbedingungen können sich Interessierte vorher bei den landrätlichen Behörden in Neuwied, Linz und Braunfels informieren.

Alle Serienteile lesen Sie unter www.ku-rz.de/ak200

nsi