1819: Das Chausseegeld
Anzeige
Die Verpachtung der Zollstellen wird auf drei Jahre an den Meistbietenden vergeben. Die Pachtvergabe soll durch Landrat Koch erfolgen. Über die einzelnen Pachtbedingungen können sich Interessierte vorher bei den landrätlichen Behörden in Neuwied, Linz und Braunfels informieren.
Alle Serienteile lesen Sie unter www.ku-rz.de/ak200
nsi