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1818: Das Hauptzollamt
Entlang der Grenze wurde eine zehn Kilometer landeinwärts reichende Zollbinnenlinie festgelegt. Innerhalb dieses Grenzbezirks konnten verstärk jederzeit Personen-, Waren- und Fahrzeugkontrollen vorgenommen werden. Die Erhebung der Zölle und Verbrauchssteuern an den Grenzpunkten begann am 20. September. Vor allem aufgrund der nun nötigen Grenzformalitäten nahm die Bevölkerung die Grenzerrichtung eher mit ...