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1818: Das Hauptzollamt

Mit ministerieller Verordnung vom 23. Juni wird für den Bereich des Regierungsbezirks Koblenz zur Überwachung der preußisch-nassauischen Grenze das Hauptzollamt Koblenz mit elf Nebenzollämtern I. Klasse, darunter auch Altenkirchen, eingerichtet. Kontrollämter zur Erhebung des Ausfuhrzolls sollten in Kirchen und Weyerbusch ihren Dienst aufnehmen.

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Entlang der Grenze wurde eine zehn Kilometer landeinwärts reichende Zollbinnenlinie festgelegt. Innerhalb dieses Grenzbezirks konnten verstärk jederzeit Personen-, Waren- und Fahrzeugkontrollen vorgenommen werden. Die Erhebung der Zölle und Verbrauchssteuern an den Grenzpunkten begann am 20. September. Vor allem aufgrund der nun nötigen Grenzformalitäten nahm die Bevölkerung die Grenzerrichtung eher mit ...