Frankfurt

WM-Affäre: Zwanziger gibt keine Ruhe

Von Thomas Wolfer
Akte geschlossen: Gegen Theo Zwanziger wird nicht mehr wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt.
Akte geschlossen: Gegen Theo Zwanziger wird nicht mehr wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Foto: dpa/Arne Dedert/dpa

Die vielen Fragezeichen bleiben wohl für immer, juristisch aber ist das Dauerthema Sommermärchen auch in Deutschland beendet. Das Landgericht Frankfurt hat das Verfahren in der Affäre um die Fußball-WM 2006 gegen die früheren DFB-Funktionäre Theo Zwanziger aus Altendiez (Rhein-Lahn-Kreis), Horst R. Schmidt und Wolfgang Niersbach wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingestellt.

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Zuvor war bereits im Vorjahr ein Prozess in der Schweiz gescheitert. Im Nachbarland hatten die ehemaligen Spitzenfunktionäre des DFB nach der Einstellung des Verfahrens Entschädigungen erhalten. Die vier ursprünglich Angeklagten, zu denen auch der frühere Fifa-Generalsekretär Urs Linsi gehörte, bekamen insgesamt rund 705.000 Schweizer Franken (640.000 Euro). Die Summe lag weit unter den Forderungen.

Die Schweizer Bundesstaatsanwaltschaft hatte versucht, den Ex-Funktionären Zwanziger (77), Schmidt (80), Niersbach (71) und Linsi (73) Prozesskosten aufzubürden. Sie argumentierte unter anderem, dass die vier Angeklagten das Verfahren erschwert hätten, bevor es im April 2020 wegen Verjährung eingestellt wurde. Auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte im gleichen Sachzusammenhang gegen das Quartett ermittelt.

Keine Auskünfte von Staatsanwaltschaft

Das Landgericht Frankfurt teilte nun mit: „In der angefragten Strafsache werden derzeit keine Auskünfte erteilt.“ Wegen „eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses“, so die Verteidigung von Schmidt, wurde das Verfahren eingestellt. Eine Doppelbestrafung in der Schweiz und in Deutschland ist nicht möglich.

„Damit haben die von Anfang an pflichtwidrigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt, die der Schweizer Bundesanwaltschaft zudem noch in höchst fragwürdiger Weise Rechtshilfe geleistet hat, ein für die Steuerfahndung und die Frankfurter Justiz angemessen blamables Ende gefunden“, kommentierte Zwanziger über seinen Rechtsbeistand die Entscheidung. Gleichzeitig kündigte der Anwalt des früheren Vorsitzenden des Fußball-Verbands Rheinland an, wegen der Persönlichkeitsverletzungen Ansprüche von „nicht unter 50.000 Euro“ geltend zu machen – „angesichts des untadeligen Rufes meines Mandanten, der Dauer des Verfahrens von über sieben Jahren und Versäumnissen in den Ermittlungsmaßnahmen“.

Interne Aufarbeitung beim DFB

Beim DFB läuft noch eine interne Aufarbeitung der Sommermärchen-Affäre – ein aufsehenerregender, teurer Bericht der Kanzlei Freshfields hatte keine weltbewegenden Erkenntnisse gebracht. Die Fifa hatte im Februar 2021 mitgeteilt, dass sie das Ethikverfahren gegen Zwanziger, den ehemaligen WM-OK-Chef Franz Beckenbauer und Schmidt wegen Verjährung nicht weiter verfolgt.

Zwanziger, Schmidt und Linsi waren in der Schweiz wegen Betruges, Niersbach wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Ein Verfahren gegen Beckenbauer (77) war wegen dessen Gesundheitszustand abgetrennt worden. Im Kern ging es um eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro des DFB über den Weltverband Fifa an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die aber nie stattfand. Im Jahr 2002 hatte Beckenbauer ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztlich auf Konten des einstigen Fifa-Vizepräsidenten Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür das Geld floss, ist bis heute unklar.