Neue Corona-Verordnung im Amateursport: Regelung sorgt für Probleme bei Treffen von Zwölf- bis 17-Jährigen
Von Jochen Dick
Auch der Amateursport wird Corona nicht los. Auf Sportplätzen und in Hallen ist die zugelassene Anzahl nicht-immunisierter Sportler begrenzt.Foto: Imago
Die neue Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz soll geimpften und genesenen Menschen zurückgewonnene Freiheiten garantieren – allerdings bringt sie im Bereich des Freizeit- und Breitensports neue Anforderungen an ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter und Trainer mit sich. Zudem könnte die 26. Verordnung erneut in der Altersgruppe der Zwölf- bis 17-Jährigen für Probleme sorgen.
Lesezeit: 2 Minuten
Maximal 25 nicht-immunisierte Personen, also Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen sich laut der Verordnung, die ab Sonntag gilt, im öffentlichen Raum treffen, auch auf Sportplätzen und in Sporthallen. Zumindest bei Warnstufe 1 des neuen Bewertungssystems, das nicht mehr nur die Corona-Neuinfektionen berücksichtigt, sondern auch die Auslastung der ...
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Die Sieben-Tage-Inzidenz als einziger maßgeblicher Faktor hat ausgedient. Laut der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gibt es ab Sonntag ein dreistufiges Warnsystem, das sich über drei Werte definiert: die bekannte Sieben-Tage-Inzidenz, den Sieben-Tage-Hospitalisierungswert und den Anteil der mit Corona-Erkrankten belegten Intensivbetten.
Die nächsthöhere Stufe wird jeweils dann ausgerufen, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden. Im Hinblick auf die Neuinfektionen (Sieben-Tage-Inzidenz) ist Warnstufe 1 laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) schon in allen Regionen in Rheinland-Pfalz erreicht. Die Daten, wie es um die jeweiligen Städte oder Landkreise und deren Warnstufe bestellt ist, veröffentlicht das Landesuntersuchungsamt unter www.lua.rlp.de
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