Neue Verordnung sieht im Amateursport im Land begrenzte Zahl Nicht-Immunisierter vor
Neue Corona-Verordnung im Amateursport: Regelung sorgt für Probleme bei Treffen von Zwölf- bis 17-Jährigen
Auch der Amateursport wird Corona nicht los. Auf Sportplätzen und in Hallen ist die zugelassene Anzahl nicht-immunisierter Sportler begrenzt. Foto: Imago
imago images/Hanno Bode

Rheinland-Pfalz. Die neue Corona-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz soll geimpften und genesenen Menschen zurückgewonnene Freiheiten garantieren – allerdings bringt sie im Bereich des Freizeit- und Breitensports neue Anforderungen an ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter und Trainer mit sich. Zudem könnte die 26. Verordnung erneut in der Altersgruppe der Zwölf- bis 17-Jährigen für Probleme sorgen.

Maximal 25 nicht-immunisierte Personen, also Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, dürfen sich laut der Verordnung, die ab Sonntag gilt, im öffentlichen Raum treffen, auch auf Sportplätzen und in Sporthallen. Zumindest bei Warnstufe 1 des neuen Bewertungssystems, das nicht mehr nur die Corona-Neuinfektionen berücksichtigt, sondern auch die Auslastung der Krankenhäuser sowie die Belegung der Intensivbetten.

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