Experten raten: Weg mit der Kollektivstrafe – Projektionsfläche Hopp
Von Klaus Reimann
Die DFB-Haltung ist eindeutig: Personifizierte Gewaltandrohungen oder Diskriminierungen werden nicht geduldet.Foto: Roland Weihrauch/dpa
Natürlich birgt der Fall Dietmar Hopp jede Menge Konflikt- und Erregungspotenzial. Und das nicht erst seit dem vergangenen Spieltag in der Fußball-Bundesliga, an dem die Ultras diverser Klubs den Schulterschluss übten und sich gemeinsam in Schmähungen des Mäzens der TSG Hoffenheim ergingen. Bei dieser im deutschen Fußball wohl einmaligen Machtprobe geht es den Ultras auch um die Person Hopp – und doch um so viel mehr.
Lesezeit: 3 Minuten
Ja, Dietmar Hopp nimmt verbale Angriffe auf seine Person seit mehr als einem Jahrzehnt so persönlich, dass er auch zivilrechtlich gegen Fans vorgeht, die ihn beleidigen. Wo vormals verbale Beleidigungen im deutschen Fußball zum schlechten Ton gehörten und von der Gegenseite schlichtweg zu erdulden waren, haben die Anfeindungen gegenüber Hopp ...
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