Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nun ein Urteil gefällt. Nach dem Flitzerausflug des Eisbachtaler Nachwuchsspielers hatte seinerzeit, wie in solchen Fällen üblich, der DFB-Kontrollausschuss, der die Funktion einer (Sport-)Staatsanwaltschaft innehat, die Ermittlungen aufgenommen und daraufhin den Vorfall angeklagt. Das unerlaubte Betreten des Spielfeldes stellt laut den DFB-Statuten erhebliche Gefahren für die im Stadionbereich befindlichen Personen dar, die der entsprechende Verein zu verhindert hat. Hiergegen haben die Mainzer aus Sicht des Kontrollausschusses des Verbandes verstoßen.
Das DFB-Sportgericht folgte nunmehr der Anklage des Kontrollausschusses und verhängte aufgrund des „Kinderflitzers“ am 26. Spieltag eine Geldstrafe von 3000 Euro gegen Fußball-Bundesligist FSV Mainz 05. Bis zu 1000 Euro von dieser Strafe kann der Bundesligist für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, wie es in dem Urteil heißt. „Dies werden wir machen und den Restbetrag an die Familie weiterreichen“, erklärte der Mainzer Direktor Kommunikation & Medien, Tobias Sparwasser, auf Anfrage unserer Zeitung. Die bis zu 1000 Euro will der Bundesligist nach eigenen Angaben bei der Erneuerung der vorhandenen Videoüberwachung verwenden.
Dass die Sportfreunde Eisbachtal in der Berichterstattung über die Fußball-Bundesliga auftauchen, ist eher eine Seltenheit. Doch am Wochenende sorgte ein Nachwuchsspieler des Westerwälder Traditionsvereins dafür, dass die Eisbären in aller Munde waren.Konsequenzen für Bundesliga-Flitzer? Eisbachtaler Nachwuchskicker sorgt für Spielunterbrechung in Mainz
Mainz 05: Geldstrafe reicht
Über die Geldstrafe hinaus will Mainz 05 den Eisbachtaler Flitzer, der zuletzt im unteren Jugendbereich des Westerwälder Traditionsvereins spielte, allerdings nicht bestrafen, wie Sparwasser ankündigte: „Es wird kein Haus- oder Stadionverbot ausgesprochen.“
Nach dem Vorfall am 16. März habe es ein Gespräch mit dem Jungen, seinen Erziehungsberechtigten und den Mainzer Verantwortlichen gegeben. „Der Junge war sehr reflektiert und bereut sein Handeln. Es haben offenbar im Vorfeld bereits mehrere Gespräche im Familien- und Bekanntenkreis hierzu stattgefunden“, erklärte Sparwasser. Auch die Eisbachtaler Sportfreunde hatten das Gespräch mit dem Jungen gesucht und ihm eine Art „Sozialstunden“ aufgebrummt: Er musste unter anderem bei zwei Heimspielen der Ersten Mannschaft Flaschen und Müll einsammeln. Der Fußball-Bundesligist hat dem Urteil des DFB-Sportgerichts zwischenzeitlich bereits zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.