Es gibt – wie üblich und nur logisch bei strittigen Entscheidungen – verschiedene Sichtweisen auf den Aufreger des 31. Spieltags in der Fußball-Bundesliga. Und die Wahrheit liegt wie so oft irgendwo dazwischen, wenn es sie denn überhaupt gibt. Jedenfalls kann auch der Videobeweis nicht eindeutig beweisen, was nun der Wahrheit in diesem Fall am nächsten kommt.
Benommener Torwart, spätes Siegtor
Die Aktion des BVB-Angreifers Carney Chukwuemeka gegen Hoffenheims Torwart Oliver Baumann – die einen sprechen von einem Foulspiel des Dortmunders, die anderen wie Referee Benjamin Brand und die ihn vertretende DFB Schiri GmbH von einem Zusammenprall – ist in ihrer Komplexität nur schwer aufzuschlüsseln. Baumann war in jener Szene nach einem Kopftreffer derart benommen, dass er nicht mehr rechtzeitig in seinen Kasten zurückeilen konnte, und der Dortmunder Waldemar Anton den Ball zum späten 3:2-Siegtreffer ins leere Tor schoss. Eine zentrale Frage in der Debatte bleibt, warum sich Schiedsrichter Brand diese Szene nicht noch einmal am TV-Bildschirm am Spielfeldrand angesehen hatte. Wenn aber Brands Kollegen im Kölner Videokeller die Aktion tatsächlich nur als Zusammenprall werteten, so hat sich Brand als Feldschiedsrichter diese Aktion nicht mehr anzuschauen, weil eben keine krasse Fehlentscheidung vorlag.
Keine Unterbrechung wegen Kopfverletzung
Dass die Maßgabe, bei einer Kopfverletzung das Spiel sofort zu unterbrechen, wegen des Tempos der Aktion nicht umzusetzen gewesen sei, mag zwar regeltechnisch nachvollziehbar sein. Wenn es aber um den Schutz der Spieler gehen soll, darf dies doch keine Frage der Zeit sein. Eine Kopfverletzung ist schließlich eine Kopfverletzung. Aber ein Foul kann eben auch ein unglücklicher Zusammenprall sein, der keine Absicht beinhaltet. Wodurch Chukwuemekas Duell um den Ball mit Baumann wiederum in einem neuen Licht erscheint. Insofern gibt es bei diesem Aufreger nicht bloß falsch oder richtig – und erst recht keinen Durchblick durch den Videobeweis.