18 Spieler dürfen auf den Spielberichtsbogen
Ganz unterschiedliche Interpretationen brachte die „11+4-Regelung“ hervor, die über die Anfangself hinaus grundsätzlich vier personelle Wechsel pro Team vorsieht. Während viele Vereine schlussfolgerten, auf dem Spielberichtsbogen lediglich 15 Akteure notieren zu dürfen, um unabhängig von der gegnerischen Aufgebotsgröße in der Summe unter der von der Politik festgelegten Grenze von 30 Personen, die gemeinsam Wettkampfsport betreiben dürfen, zu bleiben, füllten andere das Protokoll bis zur letzten Zeile aus – und das ist auch erlaubt. In Pflichtspielen dürfen genauso wie in Freundschaftsspielen nach aktuellem Stand 18 Namen auf dem Papier stehen, aber maximal vier Wechsel pro Mannschaft erfolgen.
Wenn ein Team die Grenze von 15 Spielern überschreitet, müssen sich diejenigen, die über die 15 hinausgehen, separat aufwärmen und sollen sich nicht in unmittelbarer Nähe zur Spielerbank aufhalten. rwe