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Koblenz/Kreis Ahrweiler

Flutschäden erfordern sofortiges Handeln – Sportbund Rheinland legt Ergebnisse der Schadensabfrage in Hochwassergebieten vor und stellt Sechs-Punkte-Katalog vor

Auf auf mindestens 25 Millionen Euro belaufen sich nach der Erhebung die Schäden an den Sportanlagen. Kein Wunder, wenn man etwa den Platz in Dernau nach der Flut sieht. Foto: SG Dernau/Mayschoß
Auf auf mindestens 25 Millionen Euro belaufen sich nach der Erhebung die Schäden an den Sportanlagen. Kein Wunder, wenn man etwa den Platz in Dernau nach der Flut sieht. Foto: SG Dernau/Mayschoß

Rund zwei Monate ist es her, dass die Flutkatastrophe an der Ahr verheerende Schäden angerichtet hat. Nach dem ersten Schock und dem ersten Aufräumen erfolgte mittlerweile nun auch eine erste Bestandsaufnahme. Die haben nun für den Sport der Sportbund Rheinland und der Landessportbund Rheinland-Pfalz angestellt.

Lesezeit: 2 Minuten
Und es sind Zahlen, die erschrecken und ein sofortiges Handeln erfordern, die die Verbände nun vorlegen: 90 Vereine sind direkt von den Auswirkungen der Flutkatastrophe an der Ahr und in der Eifel betroffen. Dies ist das Ergebnis der gemeinsamen Schadensabfrage des Sportbundes Rheinland und des Landessportbundes Rheinland-Pfalz, die durch das ...
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Wo Sportvereine Anträge stellen können

Sportvereine, die infolge der Flutkatastrophe vor den Trümmern ihrer Anlagen und Gebäuden stehen, können ab sofort einen Antrag auf Spendenmittel an den Sportbund Rheinland (SBR) oder die Stiftung des Fußballverbandes Rheinland (FVR) „Fußball hilft!“ stellen. Gefördert werden bei einem Maximalbetrag von 12.000 Euro unter anderem die Anschaffung von Sportgeräten, das Inventar von Vereinsheimen, Geräteräumen und Lagerräumen sowie technische Geräte wie Laptops und Drucker. Außerdem können Vereine einen erhöhten finanziellen Aufwand für das Training, wie zum Beispiel für Fahrten in entfernte Trainingsstätten, geltend machen.

Das Geld, das dafür bereitsteht, kommt aus Spenden und Zuwendungen, die der SBR, der Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB-RLP) sowie die „Fußball hilft!“-Stiftung in den letzten Wochen erhalten haben und auch noch erhalten werden, wobei „Fußball hilft!“ den größten Anteil leistet. So werden Vereine mit Fußballabteilung immer durch die Stiftung mit einer 100 Prozent-Förderung unterstützt, auch dann, wenn Gelder für andere Abteilungen beantragt werden. Alle anderen Vereine werden vom SBR unterstützt, hier werden 75 Prozent der nachgewiesenen Kosten bezuschusst.

Die stellvertretende SBR-Geschäftsführerin Susanne Weber weist darauf hin, dass mit diesem Programm nur Anschaffungen gefördert werden, die nicht über Versicherungen abgedeckt sind. Außerdem hätten neben dem Fußball noch andere Fachverbände Hilfsprogramme für ihre Vereine aufgelegt. „Wir raten allen Vereinen, sich zunächst an ihren jeweiligen Verband zu wenden und nach spezifischen Hilfen nachzufragen“, sagt Weber. Als Alternative zur Neuanschaffung weist Weber zudem auf die Materialsammelbörse des LSB-RLP und der regionalen Sportbünde hin, um schnell zu einem Ersatz zu kommen. Es ist möglich, auch noch im kommenden Jahr Anträge auf Spendenmittel zu stellen und die entsprechenden Anschaffungen zu machen. Förderungen über den Maximalbetrag hinaus sind eien auch möglich, wenn höhere Kosten nachgewiesen werden können.

Anträge können gestellt werden über: www.sportbund-rheinland.de und www.fvr-stiftung.de

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