Denn. und das ist im Fußballverband Rheinland seit dieser Saison 2017/18 neu festgelegt in den Durchführungsbestimmungen – das alleinige Einreichen von sechs Attesten, was bislang zwangsläufig eine Spielverlegung nach sich zog, ist jetzt nicht mehr ausreichend, um eine Neuterminierung herbeizuführen. Es müsse die auch in diesem Falle ausgelegte „höhere Gewalt“ gegeben sein. Eine Formulierung, die den Spielleitern des FVR Interpretationsfreiheiten lässt. „Sie haben einen gewissen Handlungsspielraum, und wenn eine glaubhafte Versicherung der Spielunfähigkeit erfolgt, werden sie auch im Sinne der Vereine handeln“, betont Bernd Schneider, Vorsitzender des Verbandsspielausschusses. Umgekehrt ergänzt der Funktionär aus Wissen: „Wir sind aber auch ganz gewiss nicht auf den Kopf gefallen und werden in entsprechenden Fällen auch hellhörig.“
Wenn ich merke, dass man mich an der Nase herumführen will, wird es keine Spielverlegung geben.
Westerwald/Sieg-Kreissachbearbeiter Klaus-Robert Reuter kündigt an, im Falle von Attesteinreichungen genaue Überprüfungen vorzunehmen.
Klaus Reuter, Sachbearbeiter Ww/Sieg
Für Reuter und seine Kollegen aus den anderen FVR-Kreisen ist die Neuregelung zwar mit Mehrarbeit verbunden („Bislang hatten wir eine eindeutige Regelung, jetzt wird es für uns etwas schwieriger“), aber sie führt zu einer sportlichen Lösung. Am Dienstag, so Reuter, habe der Spielausschuss eingehend geprüft und da auch das Training des VfB Niederdreisbach wegen Erkrankung abgesagt wurde, sei er schließlich nach klarer Sachlage zu dieser Entscheidung gekommen.
Aber warum hat der FVR-Spielausschuss diese Änderung in seinen Bestimmungen vorgenommen? Ausschlaggebend waren zwei Partien der vergangenen Saison in der Bezirksliga Ost, als Mannschaften jeweils Verlegungen beantragt haben, und nachdem sie sich Ablehnungen vom Gegner eingehandelt hatten, plötzlich mit sechs Attesten aufkreuzten. „Da haben wir uns zweimal gewaltig an der Nase herumgeführt gefühlt und mit der Änderung reagiert. Diese soll für mehr Gerechtigkeit sorgen und das unsportliche Erzwingen einer Verlegung ausschließen“, betont Bernd Schneider. Jens Bachmann, Staffelleiter der Bezirksliga Ost, hatte den Änderungsantrag seinerzeit in den Spielausschuss eingebracht, der schließlich auch bewilligt wurde. René Weiss
Vierter Wechsel ab der dritten Runde möglich
Nicht nur bei der Neuregelung möglicher Spielverlegungen im Falle gehäufter Krankmeldungen von Spielern hat der Fußballverband Rheinland im Sommer eine Änderung seiner Durchführungsbestimmungen vorgenommen, auch in seinen Pokalwettbewerben auf Kreis- und Verbandsebene gibt es überarbeitete Bestimmungen. So ist ab beziehungsweise seit der dritten Runde im Rheinland-, die unter der Woche zur Austragung kam, und Kreispokal, die in der ersten Oktoberwoche über die Bühne geht, in der Verlängerung eine vierte Auswechslung möglich. „Der Verbandsspielausschuss hat dies in seiner letzten Sitzung am 23. August in Anlehnung an eine entsprechende DFB-Regelung beschlossen“, erklärt Norbert Weise, Rechtswart des Fußballverbandes Rheinland. rwe