Statuten Fußballverband ändert Durchführungsbestimmung - Staffelleiter haben Handlungsspielraum
Keine Chance für "Attestschwindler"

Region. Um 21.48 Uhr am Dienstagabend machte Klaus-Robert Reuter seine Entscheidung per E-Mail offiziell. Die für den Folgetag vorgesehene Neuansetzung des Fußball-A-Klasse-Spiels zwischen der SG Meudt/Berod/Elbingen-Hahn und dem VfB Niederdreisbach wird noch einmal um eine Woche verlegt. Die Gäste hatten dem Westerwald/Sieg-Kreissachbearbeiter zehn Atteste von sechs unterschiedlichen Ärzten vorgelegt und damit nachgewiesen, dass eine Grippewelle dem Verein die Durchführung des Spieles unmöglich macht. Soweit der übliche Gang. Neu ist jedoch die finale Schlussfolgerung, die der Funktionär aus Betzdorf ableitet und mit der er die Neuterminierung auf den 27. September in die Wege leitet. Reuter schreibt von „höhere Gewalt“, als die er die Attestvorlage interpretiert.

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Denn. und das ist im Fußballverband Rheinland seit dieser Saison 2017/18 neu festgelegt in den Durchführungsbestimmungen – das alleinige Einreichen von sechs Attesten, was bislang zwangsläufig eine Spielverlegung nach sich zog, ist jetzt nicht mehr ausreichend, um eine Neuterminierung herbeizuführen.

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