Verbandsentscheidung steht aus, Termin ist offen - Kreis-Chef Doerschel vermisst "großzügige Regelung"
Gelingt Cochem II noch der Sprung nach oben und was macht Auderath?
Springt Cochems Reserve (in Blau, hier mit Erik van Moerbeeck, der kommende Saison zum Bezirksligisten Masburg wechselt im Spiel bei der SG Hambuch) doch noch in die A-Klasse? Das Urteil des Verbandsspielausschuss steht hier noch aus, der Termin ist noch offen. Foto: Sascha Berkele
Sascha Berkele

Simmern/Cochem. Ein „Härtefall“ ist noch offen. Wenn es denn einer ist. Wie berichtet darf die Spvgg Cochem II noch hoffen, dass der Spielausschuss des Fußballverbandes Rheinland sie für die Kreisliga A Hunsrück/Mosel zulässt. Wann diese Entscheidung fallen wird, ist aber derzeit noch offen, wie der Spielausschussvorsitzende Bernd Schneider bestätigt.

Nochmal zur Erinnerung: In der Kreisliga B Nord hatte Tabellenführer Hausbay II auf das Aufstiegsrecht verzichtet. Der Tabellenzweite Cochem II stellte einen „Härtefall-Antrag“, um den Platz in der A-Klasse einnehmen zu können. Diese Nachrücker sind bei einem Aufstiegsverzicht des Ersten grundsätzlich nicht vorgesehen, so hieß es beim Saisonabbruch vom Verbandsspielausschuss. Somit müsste auch der Antrag von Cochem II abgelehnt werden. Ist er aber noch nicht – aus folgendem Grund: Die Sollstärke in der A-Klasse Hunsrück/Mosel liegt derzeit unter den regulär vorgesehenen 14 Mannschaften. Cochems Reserve könnte diese 14. Mannschaft werden. Der A-Liga-Letzte TuS Ellern hatte – wie durch die Regelungen nach dem Abbruch erlaubt – auf sein Spielrecht in der A-Klasse verzichtet, der B-Süd-Erste Laudert geht hoch, der B-Süd-Zweite Argenthal II will in der B-Klasse bleiben.

Damit wäre der Weg frei für Cochem II – und die Moselaner wollen unbedingt hoch, wie Geschäftsführer Thomas Lenz noch einmal bekräftigt: „Ja, wir wollen das, das ist völlig klar. Für mich ist das ganze Prozedere bisschen undurchsichtig. Es wäre für uns total wichtig, wenn wir da bald Bescheid bekommen würden, wir hängen da absolut in der Luft.“ Der Spielausschussvorsitzende Bernd Schneider sieht das ein wenig anders: „Es ist eben noch nicht klar, wann der Termin ist. Cochem muss die Füße noch etwas still halten. Wenn sie als Zweiter einer normalen Saison Relegation gespielt hätten, wüssten sie jetzt auch noch nicht, in welcher Klasse sie spielen.“ Schneider hat natürlich Verständnis für die Situation, sagt aber: „Wir hängen alle in der Luft. Wir müssen unterscheiden zwischen Corona-Umständen und normalen Umständen, da die Spielordnung ja außer Kraft gesetzt worden ist. Wir werden das im Spielausschuss besprechen, ansonsten muss es eben vor das Präsidium.“ In den Regelungen nach Abbruch heißt es: „Der nach der Auf- und Abstiegsregelung jeweils aufstiegsberechtigte Verein/die SG kann auf das Aufstiegsrecht verzichten und in der bisherigen Klasse bleiben, ohne dass dadurch eine in der Tabelle nachfolgende Mannschaft aufstiegsberechtigt wird.“ Sollte der Beschluss gegen Cochem ausfallen, sagt Lenz: „Dann würden wir Beschwerde einreichen.“ Es könnte also sein, dass die Moselaner noch etwas länger in der Luft hängen, als ihnen lieb ist. Nach Eingang des Urteils hat man eine Woche Zeit, die Beschwerde einzureichen.

Auderath: Beschwerde möglich

Für die SG Auderath/Alflen, die ebenfalls einen „Härtefall-Antrag“ gestellt hatte, ist die Tür hingegen zu, denn der Spielausschuss lehnte es ab, den Zweiten der Kreisliga C Nord aufsteigen zu lassen. Nach der Quotientenregelung lag Auderath ganz knapp hinter dem Ersten und Aufsteiger SG Uhler/Kastellaun. Auderath hatte eine Partie und drei Punkte Rückstand, besagtes Spiel gegen Landkern war ausgefallen, weil der Schiedsrichter nicht erschienen war. In der Eifel waren die Hoffnungen groß, dass das als Härtefall gewertet wird, da kein eigenes Verschulden vorlag und es im Vorfeld hieß, dass die „Härtefälle“ wohlwollend behandelt würden. Auderaths Abteilungsleiter Mario Braun will sich nicht groß äußern, nur soviel: „In dem Beschluss ist ja lediglich auf die Quotientenregelung eingegangen worden.“ Ob die SG eine Beschwerde einreicht, dazu konnte Braun noch nichts sagen. Dass der Vorstand aber auch darüber spricht, wenn er sich diese Woche trifft, davon ist auszugehen.

Der Hunsrück/Mosel-Vorsitzende Karlheinz Doerschel hält das für legitim, zumal er sagt: „Die großzügige Regelung, von der am Anfang gesprochen worden war, hat so nicht stattgefunden. Wir haben beide Anträge als Kreis unterstützt. Ich finde es schade, dass es anders gesehen wird bei Auderath. Die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen gibt es aber.“ Zum Fall Cochem II sagt Doerschel: „Die Regelung besagt, dass der Zweite nicht aufsteigen darf, aber wir hätten eine A-Klasse unter der Sollstärke und deswegen hoffen wir, dass dem Antrag stattgegeben wird, das würde mich freuen.“

Von unserem Redakteur
Mirko Bernd

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