Braunshorn II „ausgeschlossen“
Kreispokal 2: SSV Buchholz steht im Endspiel
Eigentlich verlor der SSV Buchholz um Kapitän Marco Wolter im Halbfinale des Kreispokals 2 in Ney mit 1:4 bei Braunshorn/Ehrbachtal II um Janis Leidig. Nun wurde die Reserve-SG aber aus dem Wettbewerb ausgeschlossen, Buchholz steht am 31. Mai in Biebern im Finale gegen Biebertal II.
Mark Dieler

Kurioser Fall im Kreis Hunsrück/Mosel: Die Reserve-SG Braunshorn/Ehrbachtal ist aus dem Kreispokal 2 ausgeschlossen worden. Der SSV Buchholz trifft nun im Finale am 31. Mai in Biebern auf die SG Biebertal/Unterkülztal.

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Das Finale um den Fußball-Kreispokal 2 für C-Klässler bestreiten am 31. März in Biebern um 14 Uhr nicht die SG Braunshorn/Ehrbachtal II und die SG Biebertal/Unterkülztal II. Braunshorn/Ehrbachtal II wurde nach der Verletzung der Stammspielerregelung im Viertelfinale beim 3:1 gegen den TuS Ellern aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Der Braunshorner Halbfinalgegner SSV Buchholz trifft nun als Nachrücker im Finale auf Biebertal II.

So einen Fall hatte Jürgen Skala, Vorsitzender der Kreisspruchkammer, noch nie. Er musste zum ersten Mal einen Teilnehmer an einem Pokalendspiel aus dem Wettbewerb ausschließen. Was ist passiert? Im Viertelfinale des Kreispokals 2 am 28. März schlug Braunshorn/Ehrbachtal II den TuS Ellern mit 3:1, die Partie wurde auch als Meisterschaftsspiel in der C Staffel 13 gewertet.

Niklas Kneip war der eine Stammspieler zu viel

Nun haben die Ellerner rund sechs Wochen nach der Partie eine Überprüfung anordnen lassen, ob Braunshorn/Ehrbachtal II mehr als die zwei erlaubten Stammspieler eingesetzt hatte. Die Überprüfung ergab: Tatsächlich spielten drei Stammspieler bei der Reserve-SG (Ben Bunzel, Sebastian Liesenfeld und Niklas Kneip) mit. Das war nicht erlaubt.

Allerdings sind Fristen einzuhalten. In der Meisterschaft hat ein Verein eine Woche und der Staffelleiter vier Wochen Zeit, Vergehen dieser Art zu überprüfen. Beide Fristen sind abgelaufen. Das heißt: Braunshorn II behält die drei Punkte, bekommt aber für die Verletzung der Stammspielerregelung eine Geldstrafe.

„Das Ding nehme ich auf meine Kappe, ich habe gesagt, dass Niklas mitspielen darf.“
Mirko Bernd, Trainer SG Braunshorn

Im Kreispokal 2 ist der Fall anders gelagert: Vereine und Staffelleiter haben nur eine Woche Zeit, Einspruch einzulegen. Auch die Frist war abgelaufen. Aber: Im Pokalwettbewerb greift im Nachgang Paragraf 14. Nach der Rechtsordnung, fristunabhängig, werden Mannschaften nach Einsetzen eines nicht-spielberechtigten Akteurs nachträglich aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Der nächste Gegner bekommt ein Freilos.

Braunshorn/Ehrbachtal II gewann am 30. April im Halbfinale mit 4:1 gegen Buchholz. Das Ergebnis ist nun nichtig, weil Paragraf 14 im Nachgang greift. Als nächster Gegner von Braunshorn II nach dem Stammspieler-Fauxpas gegen Ellern zieht Buchholz ins Finale ein und kämpft am 31. Mai um 14 Uhr in Biebern um 500 Euro Siegprämie gegen Biebertal/Unterkülztal II. Braunshorn II machte beim Spieler Kneip einen Fehler: 19 Pflichtspiele hatte A-Klässler Braunshorn bis zum Spiel der Reserve gegen Ellern gemacht. Man dachte, Kneip hätte nur neunmal mitgewirkt und damit weniger als 50 Prozent der Partien. Dann ist man kein Stammspieler. Allerdings hatte Kneip zehnmal gespielt und somit die „50-Prozent-Hürde“ gerissen. „Das Ding nehme ich auf meine Kappe, ich habe gesagt, dass Niklas mitspielen darf“, sagt Braunshorns A-Klasse-Trainer Mirko Bernd. Braunshorns Leid ist Buchholzer Freud’: Der SSV zieht nun ins Endspiel am 31. Mai ein. „Unverhofft kommt oft, jetzt können wir das Double holen, das wäre ein toller Saisonabschluss“, sagt Lino Dörr, Spielertrainer des C-9-Tabellenführers Buchholz.

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