Am Ende standen statt drei nur zwei freie Plätze für die neun A-Klasse-Vizemeister zur Verfügung, deshalb wurde die Relegation abgebrochen und die beiden Aufsteiger per Quotientenregelung ermittelt. Nun ist es möglich, eine Relegationsrunde (die ausgespielt wird) und die Quotientenregelung zu kombinieren.
Das heißt, falls sich während einer begonnenen Relegationsrunde die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze noch verändert, kann man wegfallende oder zusätzlich entstehende freie Plätze an die Relegationsteilnehmer nach der Quotientenregelung vergeben (wobei dies angesichts der wenigen Relegationsspiele häufig auf eine Heranziehung des Torverhältnisses hinausläuft). Dadurch wird vermieden, dass eine bereits begonnene Relegationsrunde abgebrochen werden muss.
Eine weitere wichtige Änderung: In den 15 B-Klassen gibt es nur noch 30 Absteiger. Das heißt: Nur zwei Mannschaften pro Staffel steigen aus der Kreisliga B in die C-Klasse ab – mehr nicht. In der Vorsaison waren es noch drei Absteiger pro B-Klasse. red