Das geöffnete „Transfer-Fenster“ wird zwischen den Jahren von Fußballern gern genutzt, um sich sportlich „neu zu orientieren“. Im Kreisoberhaus hat es, wie uns die Vereine auf Anfrage bestätigen, den einen oder anderen Wechsel gegeben. Sofern sich der jeweilige Kicker form- und fristgerecht bis zum 31. Dezember bei seinem alten Verein abgemeldet hat, kann er sofort bei einem anderen Team mitwirken. Voraussetzung ist aber, dass der abgebende Verein seine Zustimmung gegeben hat. Eine Luftveränderung „per Amateurvertrag“ ist zwar grundsätzlich möglich, ohne Freigabe des alten Vereins wird die Spielberechtigung vom Verband jedoch nicht erteilt.