Wer führt die Antigen-Schnellstests durch?
In drei Einweisungsveranstaltungen in Mainz, Balingen und Offenbach bekommen die Vereinsfunktionäre mit medizinischer Erfahrung das Rüstzeug zur Hand, die Schnelltests durchzuführen. Berechtigt dazu ist lediglich Personal, das gewissen Vorgaben der Medizinproduktebetreiberverordnung erfüllt.
Wer wird getestet?
„An Spielen der Regionalliga Südwest dürfen nur Spieler teilnehmen, bei denen der Erregernachweis auf das Coronavirus SARS-COV-2 ein negatives Ergebnis erbracht hat“, heißt es in der neuen Sonderregelung der Liga. Aber nicht nur die Aktiven selbst müssen ein negatives Testergebnis vorweisen, auch sämtliche Teamoffizielle, die auf dem Spielberichtsbogen stehen, sowie das Unparteiischengespann sind verpflichtet, sich testen zu lassen.
Wann müssen die Tests erfolgen?
Die Liga hat hierfür ein klares Zeitfenster definiert. Die Tests dürfen frühestens 24 Stunden vor dem Anpfiff der Begegnung genommen werden, die Ergebnisse müssen der Regionalliga Südwest GbR bis acht Stunden vor Spielbeginn vorliegen.
Wer trägt die Kosten?
Für die Tests der Spieler und Teamverantwortlichen kommen die entsprechenden Vereine selbst auf. Die Kosten belaufen sich pro Spieltag auf ungefähr 250 bis 300 Euro pro Verein. Die Unparteiischen unterziehen sich den Tests bei ihrem wohnortnächsten Südwest-Regionalligisten. Die anfallenden Schiedsrichterkosten (Fahrtkosten und Antigen-Schnelltestkit) trägt die Regionalliga Südwest GbR.
Was passiert bei einem positiven Testergebnis?
Positive Testungen sind durch die Betroffenen unverzüglich den jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden zu melden. Die Regionalliga Südwest ist über sämtliche in diesem Zusammenhang behördlich getroffenen Maßnahmen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu informieren. Über Quarantänemaßnahmen entscheiden die örtlichen Behörden.
Wann droht ein Spielausfall?
Eine Spielabsetzung erfolgt in der Regel nur dann, wenn nach Testung sämtlicher in der Saison 2020/21 in Spielen der Regionalliga Südwest in einer Mannschaft eingesetzten Spieler weniger als 16 ein negatives Ergebnis vorweisen können oder sich unter diesen Spielern nicht mindestens zwei negativ getestete Torhüter befinden. Dies gilt entsprechend, wenn sich die Zahl der einsetzbaren Spieler unter Berücksichtigung behördlich angeordneter Quarantäne-Maßnahmen reduziert.
Welche Regelungen gelten für eventuelle Nachholspiele?
Spiele von Mannschaften der Regionalliga Südwest, die von behördlich angeordneten Quarantäne-Maßnahmen in der Weise betroffen sind, dass eine Partie abgesagt werden muss, dürfen in der Regel frühestens mit Ablauf von fünf Tagen nach Beendigung der Quarantänezeit wieder angesetzt werden. René Weiss