Die Stellungnahme der Vereine an den Verband
Das sind die Punkte, die die Mehrheit der Vereine, die sich noch im Wettbewerb des Fußball-Rheinlandpokals befinden (Rot-Weiß Koblenz, TuS Koblenz, FC Karbach, FV Engers, FSV Salmrohr, FC Metternich, FV Rübenach, TuS Immendorf, SG Mendig/Bell, SG Ralingen, SG Rascheid,SSV Heimbach-Weis, VfB Linz, SV Windhagen, SG Rennerod, SG Nusbaum, SG Weitefeld, SG Müschenbach, TuS Montabaur, FC Bitburg, SG Hochwald Zerf, SG Mont Royal Reil, SG Daleiden, TuS Mayen, Ata Urmitz, TuS Oberwinter, VfL Hamm, SG Ellingen, Eintracht Trier, SG Emmerichenhain, VfB Wissen, FV Morbach, SG Westerburg, SG Ahrbach, TuS Kirchberg, SG Schneifel-Auw, SG Saartal Irsch) bei einer Videokonferenz erarbeitet haben und bis gestern an den Fußballverband Rheinland weiterleiten sollten:
1. Im Mittelpunkt muss eine im Sinne des Amateurfußballs sportliche Lösung stehen. Ein Endspiel am Tag der Amateure am 29. Mai ist aufgrund der gesetzlichen Auflagen und Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie aus heutiger Sicht nicht vorstellbar. Vorstellbar ist mit dem Willen aller Beteiligten eine Durchführung der Pokalspiele bis zum Finale in den Monaten Juni und Juli, sodass eine Teilnahme des Rheinlandpokalsiegers an der 1. DFB-Hauptrunde Anfang August möglich ist.
2. Ein Endspiel mit zwei vom FV Rheinland ausgewählten Vereinen wird nicht akzeptiert. Sollte es zu einem Endspiel am 29. Mai ohne sportliche Qualifikation kommen müssen, plädieren wir für eine Partie zwischen Rot-Weiß Koblenz und einem durch Los unter allen noch im Wettbewerb befindlichen Vereinen ermittelten Gegner. Voraussetzung für eine Teilnahme am Losverfahren ist eine entsprechende Bereitschaftserklärung des Vereins, bei einer Ziehung auch das Endspiel zu bestreiten.
3. Sowohl bei einem sportlichen Finale als auch bei einer Benennung des Teilnehmers an der 1. DFB-Pokal-Hauptrunde (dies ist bei einer Nichtaustragung eines Endspiels alternativlos und korrekt Rot-Weiß Koblenz) ist eine sportliche Ermittlung des Pokalsiegers 20/21 in der Vorbereitungszeit der kommenden Saison unter den noch im Wettbewerb befindlichen Vereinen auf sportlichem Weg anzustreben.
4. Bei Ermittlung des Teilnehmers an der 1. DFB Pokal-Hauptrunde nach Punkt 2 und 3 wird mit dem so ermittelten Teilnehmer eine finanziell solidarische Verteilung der diesem hierdurch zufließenden Mittel an alle noch im Wettbewerb befindlichen Vereine angestrebt. Einzelheiten und Regularien werden gemeinsam mit dem Teilnehmer abgestimmt und vereinbart. Ziel ist es, eine für alle Vereine wirtschaftlich attraktivere Dotierung als die vom FV Rheinland in Aussicht gestellte darzustellen.