Jugendfußball:
Bezirksspruchkammer
vertagt sich nach der
mündlichen Verhandlung
: Jakobs muss nach Berufung warten: Urteil ist noch nicht gefällt
Jugendfußball:
Bezirksspruchkammer
vertagt sich nach der
mündlichen Verhandlung
Jakobs muss nach Berufung warten: Urteil ist noch nicht gefällt
Koblenz. Das Urteil der Bezirksspruchkammer ist noch nicht gefallen: Die mündliche Berufungsverhandlung in der Koblenzer Sportschule Oberwerth über die insgesamt zweijährige Sperre von Jörg Jakobs (Macher des JFV Rhein-Hunsrück) als Fußballtrainer und Funktionär wegen des Einsatzes von zwei nicht spielberechtigten E-Junioren in der D-Jugend der JSG Mastershausen/Blankenrath II (wir berichteten ausführlich) war nach rund zwei Stunden am Montagabend zwar beendet, allerdings noch ohne Ergebnis.
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Jakobs hatte sich im Vorfeld unter anderem massiv gegen den Begriff „Spielmanipulation“ gewehrt, den Einsatz der beiden Spieler hatte er zugegeben. „Wir haben nach der Verhandlung eine gewisse Zeit getagt und sind noch zu keiner Entscheidung gekommen“, berichtet der Bopparder Werner Stein, Vorsitzender der Bezirksspruchkammer, die in diesem Fall die letzte Instanz im Fußballverband Rheinland ist.