Nach erneuten Einschränkungen: Klarer Trend zur Annullierung in den Westerwälder Kreisen
Von Marco Rosbach, A. Hundhammer
Klarer Trend zur Annullierung in den KreisenFoto: dpa
Was im Landkreis Altenkirchen aufgrund der durchgehend viel zu hohen Inzidenzwerte ohnehin zu keiner Zeit möglich gewesen war, ist nun auch im benachbarten Westerwaldkreis wieder verboten: Kaum durften die Fußballer ihre Schuhe dort aus dem Regal holen und in der vergangenen Woche vielleicht ein, zwei Mal trainieren, geht's zurück in die nächste Zwangspause. Aufgrund der am Montag veröffentlichten und ab Mittwoch, 0 Uhr, in Kraft tretenden Allgemeinverfügung des Westerwaldkreises, die aufgrund der gestiegenen Inzidenzwerte in Land und Kreis über die 50er-Marke bis zum Ablauf des 28. März gültig bleibt, ist im Seniorenbereich jeglicher Mannschaftssport in Wettkampf und Training wieder untersagt.
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Erlaubt ist, wie vor den zum 8. März in Kraft getretenen Lockerungen, nur noch „die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen“, wie es in der Allgemeinverfügung im Wortlaut ...
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