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Keine Chance für „Attestschwindler“

Um 21.48 Uhr am Dienstagabend machte Klaus-Robert Reuter seine Entscheidung per E-Mail offiziell. Die für den Folgetag vorgesehene Neuansetzung des Fußball-A-Klasse-Spiels zwischen der SG Meudt/Berod/Elbingen-Hahn und dem VfB Niederdreisbach wird noch einmal um eine Woche verlegt. Die Gäste hatten dem Westerwald/Sieg-Kreissachbearbeiter zehn Atteste von sechs unterschiedlichen Ärzten vorgelegt und damit nachgewiesen, dass eine Grippewelle dem Verein die Durchführung des Spieles unmöglich macht. Soweit der übliche Gang. Neu ist jedoch die finale Schlussfolgerung, die der Funktionär aus Betzdorf ableitet und mit der er die Neuterminierung auf den 27. September in die Wege leitet. Reuter schreibt von „höhere Gewalt“, als die er die Attestvorlage interpretiert.

Lesezeit: 2 Minuten
Denn. und das ist im Fußballverband Rheinland seit dieser Saison 2017/18 neu festgelegt in den Durchführungsbestimmungen – das alleinige Einreichen von sechs Attesten, was bislang zwangsläufig eine Spielverlegung nach sich zog, ist jetzt nicht mehr ausreichend, um eine Neuterminierung herbeizuführen. Es müsse die auch in diesem Falle ausgelegte „höhere Gewalt“ ...
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Vierter Wechsel ab der dritten Runde möglich

Nicht nur bei der Neuregelung möglicher Spielverlegungen im Falle gehäufter Krankmeldungen von Spielern hat der Fußballverband Rheinland im Sommer eine Änderung seiner Durchführungsbestimmungen vorgenommen, auch in seinen Pokalwettbewerben auf Kreis- und Verbandsebene gibt es überarbeitete Bestimmungen. So ist ab beziehungsweise seit der dritten Runde im Rheinland-, die unter der Woche zur Austragung kam, und Kreispokal, die in der ersten Oktoberwoche über die Bühne geht, in der Verlängerung eine vierte Auswechslung möglich. „Der Verbandsspielausschuss hat dies in seiner letzten Sitzung am 23.

August in Anlehnung an eine entsprechende DFB-Regelung beschlossen“, erklärt Norbert Weise, Rechtswart des Fußballverbandes Rheinland. rwe
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