Fußball: SV Dernau wehrt sich gegen ein Spruchkammerurteil, das mithilfe eines Filmausschnitts bei einem D-Klassenspiel nachträglich gefällt wurde
: Video als Beweis: Hilfreich oder Fass ohne Boden?
Fußball: SV Dernau wehrt sich gegen ein Spruchkammerurteil, das mithilfe eines Filmausschnitts bei einem D-Klassenspiel nachträglich gefällt wurde
Rote Karte, Gelbe Karte – die werden von Schiedsrichtern nach Tatsachentscheidungen vergeben, die im Nachhinein nicht infrage gestellt werden, woran auch die Ansicht von Videos nichts ändern kann. Videos erhalten aber Bedeutung in Szenen, die der Schiedsrichter nicht gesehen hat und in denen es zu einem sportwidrigen Verhalten gekommen ist. So wie jetzt in einem verhandelten Fall bei einem D-Klassenspiel zwischen Oberzissen III und Dernau II. Foto: Vollrath Hans-Jürgen Vollrath
Kreisgebiet. An Kameras zur Überwachung öffentlicher belebter Plätze und den Videobeweis im Profifußball haben wir uns mittlerweile ebenso gewöhnt wie an die Diskussion um die Effektivität dieser technischen Möglichkeiten. Nun darf auch noch darüber debattiert werden, wie segensreich Filmaufnahmen von Amateurfußballspielen sind. Seit einiger Zeit überträgt Soccerwatch TV im Internet Amateurfußballspiele bis hinunter in die D-Klasse von einer fest installierten Kamera aus.
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Und genau dort, in der Kreisliga D Nord, ereignete sich jetzt ein Vorfall, der die Kreisspruchkammer beschäftigt hat – nach Ansicht einer entsprechenden Filmsequenz. In der Partie des SV Oberzissen III gegen die SG Dernau/Mayschoß II zeige die Aufnahme, wie ein Dernauer einen Gegenspieler „mit der flachen Hand ins Gesicht fasst und ihn dabei wegwischt“, so der danach erhobene offizielle Vorwurf.