Der Rheinland-Pfalz-Toptipp führt uns diesmal nach Meisenheim im Kreis Bad Kreuznach.
Aktualisiert am 29. Juni 2023 19:29 Uhr
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„Man darf keine stinkenden Krautfässer neben den Brunnen stellen und keine Windeln und andere unflätige Tücher neben dem Brunnen auswaschen.“ – So steht es im vom Schultheiß und Bürgermeister verfassten zehnten Gebot der Meisenheimer Brunnenordnung von 1634.