Premiere Burgfestspiele Mayen zeigen eine intensive Fassung des Stücks von Ferdinand von Schirach
"Terror": Inmitten eines moralischen Dilemmas
Spartanisch inszeniert – und dabei doch wuchtige Schauspielkunst: Die Inszenierung von „Terror“ in Mayen ist eindringlich. Foto: Andreas Walz
Andreas Walz

Mayen. Die Burgfestspiele Mayen mimen eine Gerichtsverhandlung. Sechs Akteure, fünf Stühle, ein Stehpult: Mehr braucht es nicht, um mit dem Schauspiel „Terror“ das Publikum in Hochspannung zu versetzen. 2015 hatten das Schauspiel Frankfurt und das Deutsche Theater Berlin den Theatererstling des Strafverteidigers und Schriftstellers Ferdinand von Schirach zeitgleich uraufgeführt. Danach wurde er zum Dauerbrenner auf zahllosen Bühnen und im Fernsehen, wurde Streitgegenstand in der Öffentlichkeit wie unter Juristen.

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Oliver Reese hatte in Frankfurt die Verhandlung, aus der das Stück besteht, formal staubtrocken inszeniert. In Berlin baute Hasko Weber laute, emotionalisierende Videos ein. Mayens Intendant Daniel Ris bleibt bei der spartanischen Manier. Die positive Reaktion des Premierenpublikums darauf belegt dreierlei. Erstens: Die angesprochenen Fragen zu Moral, Recht, Schuld berühren uns alle. Zweitens: Das auf Bühne und Leinwand klassische Format der Gerichtsverhandlung ohne Action kann auch heutige Zuseher packen. Drittens: Intensive Schauspielkunst ist mit sparsamstem Gestus möglich, so er – wie hier reihum – mit sinnfälliger Genauigkeit gesetzt wird.

Elitesoldat vor Gericht

Zur Verhandlung steht der (fiktive) Fall des Major Koch, Kampfpilot der Bundesluftwaffe, angeklagt, ein von Terroristen gekapertes Zivilflugzeug mit 164 Insassen befehlswidrig abgeschossen zu haben. Weshalb der Staatsanwalt (Dejan Brkic) auf Verurteilung wegen 164-fachen Mordes plädiert. Der Elitesoldat bestreitet den Hergang nicht, erklärt aber: Er habe so handeln müssen, weil die Terroristen sonst das Flugzeug ins Münchner Stadion gestürzt und 70.000 Menschen getötet hätten. Weshalb sein Verteidiger (Marco Wohlwend) auf Freispruch plädiert.

Moralisch liegt ein Dilemma vor: Leben wird gegen Leben gewogen. Allein die Zahl der Gefährdeten gibt für Koch den Ausschlag, welcher Unschuldige leben darf und welcher sterben muss. Juristisch scheint die Sache klarer, indes verbreitetem Volksempfinden entgegengesetzt: Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2005 zum Luftsicherheitsgesetz ist es dem Staat verboten, mit Waffengewalt gegen ein entführtes Flugzeug vorzugehen, wenn damit die Tötung Unbeteiligter verbunden sein könnte.

In diesem Spannungsfeld bewegt sich die Verhandlung. Hier etwa die Vernehmung von Kochs Vorgesetztem (Georg Lorenz), der keine Antwort weiß auf die Frage, warum er und der Krisenstab nicht einen Moment an die durchaus machbare Evakuierung des Stadions gedacht hätten. Da die beklemmenden Einlassungen der Witwe (Carola Söllner) eines der abgeschossenen Zivilisten. Dort die Berufung Kochs auf seine soldatische Pflicht, Schaden vom deutschen Volke abzuwenden.

Eine Schlüsselszene

Jan Nicolas Bastel gibt den Kampfpiloten als stillen, ernsten Mann – der freilich von der Richtigkeit seines Tuns völlig überzeugt ist. Als man ihn aber fragt, ob er seine Rakete abgefeuert hätte, hätten seine Frau und seine Tochter in der entführten Maschine gesessen, antwortet er erschüttert: „Ich kann mir diese Frage nicht stellen.“ Denn plötzlich sind die 164 keine gesichtslose Menge mehr. In dieser kleinen Szene wird fühlbar, warum das Verfassungsgericht 2005 davon sprach, die zwecks Rettung anderer zu Tötenden würden zum Objekt degradiert und so ihres Rechts auf Würde und Leben beraubt.

Es gehört zum Stück, dass die Zuschauer das Urteil fällen. Dafür bekommt in Mayen jeder Besucher ein Steinchen, das er in der Pause in eine von zwei Urnen wirft. Ob jemals in einem Theater die Mehrheit den Soldaten im Gefängnis sehen wollte, ist unbekannt. Die in ruhiger Sachlichkeit handelnde Richterin (Heike Trinker) gibt das Mayener Urteil bekannt: 271 für unschuldig, 120 für schuldig.

„Terror“ provoziert tiefes Nachdenken über unser Rechtsempfinden; jenseits des konstruierten Falles auch darüber, wie stark der Staat Individualrechte einschränken darf zugunsten der Gemeinschaftssicherheit. Die zurückhaltende Ernsthaftigkeit von Ris‘ Inszenierung befördert diese Qualität erheblich. Nicht aufgehoben ist dadurch allerdings der Vorwurf, Schirach habe in der künstlerischen Zuspitzung ein Zerrbild des deutschen Rechtswesens gezeichnet.

Karten und Infos unter www. burgfestspiele-mayen.de

Von unserem Autor Andreas Pecht