Von unserem Redakteur Mirko Kaiser Das Gericht erklärt die Preisänderungsklausel, die eine Erhöhung des Gaspreises mit dem alleinigen Verweis auf erhöhte Gasbezugskosten für den Versorger ermöglicht, als ungültig.
Koblenzer OLG: Gasversorger muss Preiserhöhung gut begründen
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