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Koblenz

Urteil im Namensstreit: „Rock am Ring“ gehört Nürburgring GmbH und Lieberberg

Fans auf dem Festival «Rock am Ring»
«Rock am Ring» fand zum letzten Mal am Nürburgring statt. Foto: T. Frey/Archiv

Der Konzertveranstalter Marek Lieberberg besitzt nicht alleine die Rechte an der Marke „Rock am Ring“. Das hat das Landgericht in Koblenz entschieden. Demnach darf er ein Festival mit diesem Namen nicht ohne die Zustimmung der Nürburgring GmbH bewerben oder veranstalten.

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Damit hatte ein Antrag auf einstweilige Verfügung der Ringgesellschaft im Wesentlichen Erfolg. Sie wollte verhindern, dass Lieberberg den Namen Rock am Ring nach seinem Weggang aus der Eifel im kommenden Jahr mit an einen neuen Festival-Standort nimmt. Ein Anwalt Lieberbergs kündigte an, die Gründe für die Entscheidung genau zu prüfen. Der ...