„Ballermann“ – mehr als nur ein Begriff

Das Ehepaar Annette und André Engelhardt hat vor etwa 18 Jahren „Ballermann“ erstmals als Marke für Partyveranstaltungen eintragen lassen. Auch für die Verwertung des Begriffs „Ballermann“ für T-Shirts, Filme, Tonträger, Computerspiele oder Spirituosen muss vorher eine Lizenz bei der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH erworben werden. Sonst kann es mitunter teuer werden.

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Das Ehepaar Annette und André Engelhardt hat vor etwa 18 Jahren „Ballermann“ erstmals als Marke für Partyveranstaltungen eintragen lassen. Auch für die Verwertung des Begriffs „Ballermann“ für T-Shirts, Filme, Tonträger, Computerspiele oder Spirituosen muss vorher eine Lizenz bei der A. Engelhardt Markenkonzepte GmbH erworben werden. Sonst kann es mitunter teuer werden. Viele Veranstalter, insbesondere kleinere Vereine, haben davon aber keine Ahnung und verletzen ungewollt das Markenrecht. Ob Marken geschützt sind, kann durch eine Datenbankrecherche beim Deutschen Patent- und Markenamt (www.dpma.de/index.htm) über das Schutzrechtsauskunftssystem DPINFO abgeklärt werden. pd