Plus
Rheinland-Pfalz
Dabei stehen ihnen so viele Stimmen zur Verfügung, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Diese Zahl richtet sich nach der Einwohnerzahl. Sie beträgt zwischen sechs – bei Gemeinden bis 300 Einwohner – und 60 bei mehr als 150.000 Einwohnern. In diese Kategorie fallen die Städte Mainz und Ludwigshafen sowie einige Landkreise, ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Copyright © Rhein-Zeitung, 2019. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.