Dabei stehen ihnen so viele Stimmen zur Verfügung, wie Ratsmitglieder zu wählen sind. Diese Zahl richtet sich nach der Einwohnerzahl. Sie beträgt zwischen sechs – bei Gemeinden bis 300 Einwohner – und 60 bei mehr als 150.000 Einwohnern.
Rheinland-Pfälzer haben viele Kreuze: Was man über Europawahl und Kommunalwahlen wissen muss

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